Im Anhang schicke ich Ihnen die Unterlagen für die Delegierten der Vereine.
8.4
Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind:
a) die Delegierten zur Mitgliederversammlung, (§ 5.5)
b) die Vorstandsmitglieder, (§ 9.1)
c) die durch die Mitgliederversammlung bestätigten Referenten, (§ 9.2)
d) die Kassenprüfer, (§ 9.3)
Die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder erfolgt ausschließlich durch die Delegierten zur
Mitgliederversammlung, (§5.5).
Bei der Bestätigung der Referenten sind nur die Delegierten zur Mitgliederversammlung und die
Vorstandsmitglieder stimmberechtigt.
Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme; Mehrfachstimmrechte sind nicht möglich.
Sollten Sie als Delegierter eines Vereins nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen können, so haben Sie auch die Möglichkeit, sich an der Abstimmungsbogen-Methode zu beteiligen. Hierfür ist
ein Abstimmungsbogen für Sie beigefügt.
Der Abstimmungsbogen ist aufgrund des Ausschlusses von Mehrfachstimmrechten nicht abzugeben:
– wenn Sie selbst an der Mitgliederversammlung teilnehmen, (unabhängig von der Funktion)
oder
– wenn Sie in dem Abstimmungsbogen Ihres Vereins als stimmberechtigtes Mitglied für Ihren Verein benannt sind.
Für diesen Fall würde ein abgegebener Abstimmungsbogen von Ihnen als Funktionsträger nicht berücksichtigt.
Freundliche schachsportliche Grüße
Nikolaus Sentef 1. Vorsitzender Schachbezirk Mittelbaden e. V.
Anträge zur Bezirksversammlung