Hallo liebe Vereinsvertreter, bitte beachtet, dass für die Kinder- und Jugendarbeit das erweiterte Führungszeugnis inzwischen Pflicht ist. Sollte ihr das bisher vergessen haben, bitte umgehend nachholen. Sollte ihr keine Kinder- und Jugendarbeit machen, könnten ihr eine Nullmeldung dort abgeben.
Marcus Wormuth
Bezirksvorsitzender
Liebe Bezirksleiterin, lieber Bezirksleiter,
der BSV hat sich zum Schutz der Kinder eine Kinder-und Jugendschutzordnung gegeben, welche auch am Verbandstag 2020 beschlossen wurde.
Leider haben von Ihrem Bezirk noch nicht alle Vereine ihre Jugendtrainer und Personen, die mit der Jugendarbeit zu tun haben, an die Obleuten Manuela Mader und Rudi Eyer gemeldet.
Nochmals zum Verständnis:
Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnis ( erw.FZ) ist ein wichtiger Teil unserer Kinder- und Jugendschutzordnung.
Die Obleute schicken den gemeldeten Jugendtrainer die erforderlichen Unterlagen per E-Mail, damit diese das erw.FZ kostenlos beantragen können.
Ende Juli ist die abermals verlängerte Frist für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses (erwFZ) nunmehr abgelaufen.
Damit geht ab 01.08.2022 die Verantwortung für evtl. Vorkommnisse sexualisierter Gewalt und/oder Diskriminierung auf die gesetzlichen Vereinsvorstände über. Der BSV untersagt zudem ab 01.08.2022 bei Nichtvorliegen eines entsprechenden, aktuellen erwFZs den Einsatz von Personen in unserer Kinder- und Jugendarbeit auf allen Ebenen des Verbandes (Verein, Bezirk, Untergliederungen). Zudem gilt, dass Zuschüsse des Verbandes und der Bezirke wie auch des Landes für die Kinder- und Jugendarbeit nur dann ausgezahlt werden, wenn die Erfordernisse der KiJuSchO erfüllt sind!
Siehe auch die Stellungnahme vom 24.08.2022 des Präsidenten auf der BSV Homepage.
Bitte informieren Sie die Vereinsvorstände Ihres Bezirks.
Prof.Dr. Uwe Pfenning
Präsident BSV
Irene Steimbach
Vizepräsidentin und Kinder- und Jugendschutzbeauftragte BSV