Der FIDE-Kongress hat im Jahre 2008 auf Antrag der Regelkommission beschlossen, den Wildwuchs verschiedener Bedenkzeitregelungen zu beschneiden und hat vier Bedenkzeitmodelle zu „Standard-Bedenkzeiten“ erklärt, die immer dann anzuwenden seien, wenn das Turnier Titelnormen ermöglichen soll. Zu diesen vier Bedenkzeitregelungen gehören:
a) Fischer-Bedenkzeit:
„kurz“: 90 Minuten für 40 Züge; Zusatzbedenkzeit 30 Minuten; in beiden Zeitphasen 30 Sekunden je Zug;
„lang“: 100 Minuten für 40 Züge; Zusatzbedenkzeit 50 Minuten für 20 Züge, weitere Zusatzbedenkzeit 15 Minuten, in allen drei Zeitphasen 30 Sekunden je Zug
b) Klassische Bedenkzeit:
„kurz“: 2 Stunden für 40 Züge, 30 Minuten für den Rest;
„lang“: 2 Stunden für 40 Züge, 1 Stunde für weitere 20 Züge, 30 Minuten für den Rest.
Vom DSB-Kongress am 23.5.2009 wurden daraufhin auf Antrag des Bundesturnierdirektors aus der Turnierordnung des Deutschen Schachbundes die bisherigen Regelungen zur Bedenkzeit ersatzlos gestrichen und beschlossen, dass künftig der zuständige Turnierleiter bzw. die Bundesspielkommission die Bedenkzeit bei der Turnierausschreibung bekannt macht. […] Nachstehend gehe ich darauf ein, welche Auswirkungen sich daraus für unsere Vereine ergeben. (Fritz Meyer, Präsident des Badischen Schachverbandes)
Baden-News – Ausgabe 16/2009