Von Steffen Piechot (BSV Sportdirektor)
Wer die statistischen Erhebungen zu Corona dieser Tage verfolgt, dem bietet sich ein etwas kurioses Bild: Auf der einen Seite werden bei der Zahl der Neuinfektionen von Tag zu Tag Rekordmeldungen verzeichnet, auf der anderen Seite geht der Wert der Intensivbettenbelegung nach unten.
Die Landesregierung Baden-Württembergs hat daher Folgendes festgelegt: Aufgrund der stark ansteigenden Omikron-Welle und dem damit zu erwartenden erneutem Anstieg der Hospitalisierungen gelten die Regelungen der Alarmstufe II vorerst unabhängig von den Schwellenwerten bis zum 1. Februar 2022 weiter.
Der TOA schließt sich dieser Einschätzung an. Zusätzlich gibt es nach wie vor einige kritische Randbedingungen zu berücksichtigen, z. B. die steigende Anzahl von Impfdurchbrüchen, die Neueinstufung des Impfstoffes Johnson & Johnson (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bund-aktualisiert-verordnung-impfstatus-von-geimpften-mit-johnson-johnson-aendert-sich/) sowie der Umstand, dass einige Vereine nach wie vor kein Spiellokal zur Verfügung haben.
Am 29.01.2022 wird der TOA in einer längeren Sitzung tagen und dabei auch über die Nachholtermine beraten.