Als Bezirksturnierleiter schreibe ich den Bezirks-Mannschaftspokal 2023/2024 gemäß § 8 der Bezirksturnierordnung (BTO) nachfolgend aus:
1. TeilnehmendeVereine
Jeder an der Verbandsrunde teilnehmende Verein des Bezirks nimmt automatisch mit mindestens einer Mannschaft teil.
Die Teilnahme ist startgeldfrei.
Die Auslosung der ersten Runde finden Sie im BSV-Ergebnisdienst.
2. Spieltermine
Für den Mittelbadischen Mannschaftspokal sind folgende Termine festgelegt:
- Runde am 06.10.23
- Runde am 24.11.23
- Runde am 02.02.24
- Runde am 29.03.24
Der Spielbeginn wird für alle Runden auf jeweils freitags, 19.30 Uhr festgelegt.
Die genannten Termine sind Endtermine. Spielvorverlegungen sind bei Einigung beider Mannschaften möglich.
Spielnachverlegungen sind beim Bezirksturnierleiter zu beantragen und genehmigungspflichtig. Nachverlegungen sind nur bei triftigen Begründungen möglich und dürfen den Turnierablauf nicht gefährden.
3. Spielmodus
Es gilt § 8 Ziff. 5 der BTO. Nachfolgend werden diese Regelungen wie folgt ergänzt:
3.1 Auslosungsmodus
Die Auslosung der Spielpaarungen erfolgt durch den Bezirksturnierleiter. Ort und Zeit der Auslosung können erfragt werden bzw. werden vom Bezirksturnierleiter bekannt gegeben. Duelle zwischen zwei Mannschaften eines Vereins sind erst ab dem Viertelfinale möglich.
Jede Runde wird einzeln gelost.
3.2 Bedenkzeit und Modalitäten bei unentschiedener Wertung
Die Bedenkzeit entspricht der in den BSV-Bereichsligen üblichen Turnierbedenkzeit, (§ 7 Ziff. 3 der BTO i. V. m. A-5.1 der BSV-Turnierordnung). Das sind je Spieler 100 Minuten für 40 Züge, danach 50 Minuten für den Rest der Partie sowie 30 Sekunden je Zug ab dem 1. Zug, (Fischer-Modus).
Für den Fall von Unentschieden in einem Mannschaftskampf gilt die Berliner Wertung: Für Brett 1 werden 4 Punkte, für Brett 2 werden 3 Punkte, für Brett 3 werden 2 Punkte und für Brett 4 wird 1 Punkt vergeben.
Besteht auch danach Gleichstand, haben die Mannschaften mit gleicher Brettfolge und vertauschten Farben einen Blitzvergleich mit 3 Minuten plus 2 Sekunden pro Zug Bedenkzeit pro Spieler durchzuführen. Endet auch dieser unentschieden, entscheidet für das Weiterkommen die o. g. Berliner Wertung für den Blitzvergleich. Endet auch dieser erste Vergleich mit einem Gleichstand, so kommt es zu einem erneuten Blitzvergleich mit Farbverteilung wie in den Turnierpartien. Endet auch dieser zweite Vergleich unentschieden, so entscheidet die Berliner Wertung, bei Gleichstand danach entscheidet das Los des Turnierleiters über ein Weiterkommen.
Für einen Blitzentscheid im Anschluss an den Mannschaftskampf wird bestimmt: Dieser beginnt 10 Minuten nach Beendigung der letzten Turnierpartie. Beim Blitzentscheid ist keine Prüfung bzgl. Mindestanwesenheit zu tätigen. Ist zu Beginn des Blitzentscheids ein Brett von beiden Mannschaften unbesetzt, wird dieses Brett mit Ergebnis 0 : 0 gewertet. Ist an einem Brett nur ein Spieler einer Mannschaft anwesend, so setzt dieser die Uhr in Gang, (ggf. nach Ausführung seines Zuges bei Spiel mit den weißen Steinen) und gewinnt bei Nichtanwesenheit seines Gegners nach Ablauf der Bedenkzeit kampflos. Es gelten die FIDE- Blitzschachregeln nach Anhang B.
3.3 Besonderheiten hinsichtlich Mannschaftsaufstellung
Die Zusammenstellung der Spieler einer Mannschaft ist grundsätzlich frei und obliegt dem jeweiligen Verein.
Eine Rangfolge ist nicht vorgeschrieben; in jedem Wettkampf kann die Mannschaftsaufstellung aus dem Kontingent der gemeldeten Rangliste frei gewählt werden.
Bei mehreren Mannschaften eines Vereins kann ein Spieler jedoch nur für eine Mannschaft des Vereins eingesetzt werden und ist ab dem erstmaligen Einsatz für die weitere(n) Mannschaft(en) des Vereins im Vereinspokal auf Bezirksebene gesperrt.
3.4 Ergebnismeldung
Der Heimmannschaft obliegt die Meldeverpflichtung an den Bezirksturnierleiter. Die Meldung erfolgt per Mail, die Spielberichtskarte ist als Dateianhang beizufügen.
3.5 Bußgelder
Im Falle von Nichtantreten trotz Anmeldung wird ein Bußgeld von 50 Euro verhängt.
Bei Spielabsagen, die mindestens 72 Stunden vor Spielbeginn dem gegnerischen Verein und dem Bezirksturnierleiter mitgeteilt werden, ermäßigt sich die vorgenannte Geldbuße auf 30 Euro.
4. Rechtsbelehrung
Es gilt die Verfahrensordnung des Badischen Schachverbands e. V., § 10 Ziff. 1 i. V. m. § 3: Gegen die Ausschreibung des Bezirksturnierleiters ist der Einspruch bei der Widerspruchsstelle (Herrn Dr. Mattias Kleifges, Im Sand 27, 76646 Bruchsal, wss-sued@badischer-schachverband.de) zulässig.
Der Einspruch ist innerhalb einer Woche ab Zugang der Ausschreibung schriftlich bei der Widerspruchsstelle einzulegen und zu begründen. Gleichzeitig ist die Verfahrensgebühr in
Höhe von 100 € auf das Konto des BSV zu überweisen. Einspruchsberechtigt ist der Verein nach § 3 BSV-VO.
Im übrigen gelten die Regelungen der TO und VO des Badischen Schachverbands und der BTO des SB Mittelbaden.
Michael Rütten
Bezirksturnierleiter