Als Pokalturnierleiter schreibe ich den Bezirks-Einzelpokal 2023/2024 gemäß § 6 der Bezirksturnierordnung (BTO) nachfolgend aus:
1. Teilnahmeberechtigte Spieler:
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des BSV, sofern sie für keinen deutschen Verein außerhalb Badens ein aktives Spielrecht besitzen.
Weiterhin ist Voraussetzung, dass ein meldender Spieler in keinem anderen Bezirkspokal auf badischer Ebene im Spieljahr 20232024 teilgenommen hat oder teilnehmen wird.
Jeder Spieler kann nur einmal seine Teilnahme erklären (Gruppe Nord oder Süd). Die Anmeldung erfolgt am Spielort ab 19.00 Uhr.
2. Startgeld, Reuegeld
Das Startgeld beträgt grundsätzlich 6 Euro, für Jugendliche und Studenten (auf Nachweis) 4 Euro. Es ist bei der Anmeldung zu entrichten.
In begründeten Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter (Bezirk) vor, ein Reuegeld in Höhe von 25 € (analog des zu verhängenden Bußgeldes bei unentschuldigtem Nichtantreten nach §19 Ziff. 3 Verfahrensordnung des BSV) zu erheben.
Das Reuegeld ist bei der Anmeldung zu entrichten und wird nach ordnungsgemäßem Beenden des Turniers an den Spieler zurückgezahlt.
Die vereinnahmten Startgelder werden wie folgt verwendet: 2/3 der Startgelder eines Gruppenerstrundentermins erhält der jeweilige Ausrichter einer Erstrunde, den Rest (2 x 1/3) erhält der Ausrichter der Zweitrunde.
3. Spieltermine
Für den Mittelbadischen Einzelpokal sind folgende Termine / Austragungsorte festgelegt: 1. Runde: 20.10.2023 – SF Sasbach (Süd) und 27.10.2023 -SC Ötigheim (Nord).
- 2. Runde: 15.12.2023 – noch offen
- 3. Runde: 26.01.2024
- 4. Runde: (Halbfinale) 23.02.2024
- 5. Runde: (Finale + Spiel Platz 3) 22.03.2024.
Der Spielbeginn für alle Runden ist jeweils freitags um 19.30 Uhr.
Vorverlegungen sind – mit Ausnahme der 1. Runde – bei Einigung beider Spieler möglich. Sie sind jedoch im Vorhinein an den BTL zu melden.
Nachverlegungen sind beim BTL zu beantragen und genehmigungspflichtig. Nachverlegungen sind nur bei triftigen Begründungen möglich und dürfen den Turnierablauf nicht gefährden.
4. Spielorte und Voranmeldungen
Die Spielorte werden vom Turnierleiter bestimmt.
Die Spielorte der 1. Runde und der 2. Runde sind die jeweiligen Spiellokale der unter Tz. 3 genannten Vereine.
Für den 1. Spieltag am 20.10.23 in Sasbach sind Voranmeldungen bis zum 19.10.23 beim Bezirksturnierleiter möglich, ferner besteht Anmeldemöglichkeit am Spieltag vor Ort.. Die Teilnehmerzahl in Sasbach ist auf 20 begrenzt.
Für den 1. Spieltag am 27.10.2023 in Ötigheim sind Voranmeldungen bis zum 26.10.2023 beim Bezirksturnierleiter möglich, ferner besteht Anmeldemöglichkeit am Spieltag vor Ort.
Spielort der Zwischenrunde sowie Spielorte ab der 3. Runde können zentral oder dezentral (an mehreren Orten) durchgeführt werden. Der Turnierleiter gibt den Modus rechtzeitig vor der Austragung der Runde bekannt.
5. Spielmodus
Die Bedenkzeit entspricht der in den BSV-Bereichsligen üblichen Turnierbedenkzeit, (A-5.1 der BSV-Turnierordnung). Das sind je Spieler 100 Minuten für 40 Züge, danach 50 Minuten für den Rest der Partie sowie 30 Sekunden je Zug ab dem 1. Zug, (Fischer Modus).
Für den Fall von Unentschieden in einer Pokalpartie wird bestimmt:
Die Spieler haben im Anschluss mit getauschten Farben einen Schnellschachvergleich mit 15 Minuten Bedenkzeit pro Spieler durchzuführen. Es gelten die FIDE-Schnellschachregeln nach Anhang A. Nur in beiderseitigem Einvernehmen können die Spieler direkt zum Blitzentscheid übergehen.
Endet auch dieser Vergleich unentschieden, entscheidet für das Weiterkommen der Blitzvergleich mit 3 Minuten plus 2 Sekunden pro Zug Bedenkzeit mit wiederum getauschten Farben. Es gelten die FIDE-Blitzschachregeln nach Anhang B.
Bei erneuten unentschiedenem Ausgang werden erneut die Farben getauscht, der Spieler mit den weißen Steinen erhält 4 Minuten, der Spieler mit den schwarzen Steinen 3 Minuten Bedenkzeit, jeweils plus 2 Sekunden pro Zug. Endet diese Partie erneut unentschieden, erreicht der Spieler mit den schwarzen Steinen die nächste Runde, andernfalls der Sieger.
Spieler, die später als 30 Minuten nach dem angesetzten Spielbeginn am Brett erscheinen, haben ihre Partie verloren. Die Wartezeitregelung gilt nicht für den Anmeldevorgang.
Unentschuldigtes Nichtantreten eines Spielers zu einer angesetzten Partie zieht eine Geldbuße gegen den Spieler von 25 € nach sich, (§19 Ziff. 3 Verfahrensordnung des BSV).
6. Rechtsbelehrung
Es gilt die Verfahrensordnung des Badischen Schachverbands e. V., § 10 Ziff. 1 i. V. m. § 3: Gegen die Ausschreibung des Tuurnierleiters ist der Einspruch bei der Widerspruchsstelle (Herrn Dr. Matthias Kleifges, Im Sand 27, 76646 Bruchsal, wss-sued@badischer-schachverband.de) zulässig.
Der Widerspruch ist innerhalb einer Woche ab Zugang der Ausschreibung schriftlich bei der Widerspruchsstelle einzulegen und zu begründen. Gleichzeitig ist die Verfahrensgebühr in Höhe von 100 € auf das Konto des BSV zu überweisen. Einspruchsberechtigt ist jeder Spieler im Sinne des § 3 BSV-VO.
Im übrigen gelten die Regelungen der TO und VO des Badischen Schachverbands und der BTO und BVO des Schachbezirks Mittelbaden e. V.
Ich hoffe, dass ich an alles Wichtige gedacht habe und wünsche allen Beteiligten einen interessanten und sportlich fairen Turnierverlauf.
Michael Rütten
Pokalturnierleiter